LEISTUNGEN - Asbestsanierung zurück

Warum Asbest runter muss

Viele Altbauten haben asbesthaltige Dächer. Asbest ist aber
krebserregend und sollte schleunigst ausgetauscht werden.

Asbest ist ein faserförmiges mineralisches Silikatmaterial, das zu Platten verarbeitet, in den 70er und 80er Jahren auf Tausenden Dächern verlegt wurde. Noch heute liegen Millionen Quadratmeter Asbestzementplatten auf Häusern in den alten und in den neuen Bundesländern. Denn: Asbestfasern haben eine hohe Temperaturbeständigkeit, sie sind unbrennbar, reißfest, flexibel und äußerste resistent. Doch Asbest hat einen schwerwiegenden Nachteil, weshalb das Material bereits 1993 in der Bundesrepublik verboten wurde: Es hat eine zellschädigende Wirkung und löst Krebs aus. Schon eine einzige eingeatmete Faser kann den Menschen theoretisch krank machen - dabei liegen in der Regel mehrere Jahrzehnte zwischen Exposition und Erkrankung (Latenzzeit). Erkrankungen werden daher oft nicht rechtzeitig erkannt und die Beschwerden auf andere Ursachen zurückgeführt.

Im Laufe der Jahrzehnte verwittern die Asbestplatten auf dem Dach. Fasern oder unsichtbare Stäubchen lösen sich, rieseln auf Hausbewohner nieder und werden unbemerkt eingeatmet. Bislang gibt es keine Möglichkeit, etwa die durch Asbest ausgelöste Zerstörung der Lunge (Asbestose) zu therapieren. Mit anderen Worten: Die Krankheit ist unheilbar und kann tödlich enden. Daher ist die Vorbeugung umso wichtiger. Experten empfehlen: Dächer, die mit Platten aus Asbestzement gedeckt sind, sollten schnellstmöglich saniert werden. Das heißt: Asbest runter, neue Eindeckung drauf. Bei Entfernen der alten Dachhaut muss äußerst vorsichtig vorgegangen werden, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Auf keinen Fall sollte der Hausherr selbst die Platten ablösen oder das Dach auch nur reinigen. Hierbei wird nämlich extrem viel krebserregender Staub aufgewirbelt.

Richtig ist es vielmehr, einen Sanierungsbetrieb zu beauftragen. Nur der nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe-TRGS 519 zertifizierte Experte verfügt über die notwendigen Schutzausrüstungen und weiß mit dem Asbest-Abfall richtig umzugehen: Er muss im Übrigen als Sondermüll deponiert werden, sonst drohen hohe Geldstrafen. Die Entsorgung von Asbestplatten und die Neueindeckung mit unbedenklichen Baustoffen kann unter bestimmten Voraussetzungen und zum Teil als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Die Sanierung lohnt sich auf jeden Fall auch finanziell, denn der Wert der Immobilie wird gesteigert.

(Quelle: www.dach.de)




Asbestsanierung nach TRGS 519

In der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest) sind die besonderen Schutzmaß- nahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie der Entsorgung definiert.

Bis vor 20 Jahren war Asbest das am meisten verwendete Isoliermaterial beim Brandschutz. Asbest wurde in großem Umfang als Dachdeckung und Fassadenbekleidung eingesetzt (Asbestzement, z. B. Eternit). Seit Anfang der 80er Jahre wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert. In Folge des Verschleißes der Materialien werden die gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt. Die bei Abbruch, Sanierung und Entsorgung freigesetzten Abestfasern erfordern deshalb zum Schutz der Arbeitskräfte und der Umwelt besondere Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Schutzanzüge, Einhausungen, Absaugvorrichtungen und Befeuchten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bieten zusätzliche Sicherheit für die Arbeitskräfte.

Nach TRGS 519 ist vor Beginn der Arbeiten ein Arbeitsplan aufzustellen und der zuständigen Behörde vorzulegen.

Dieser enthält:

- Stoffliche Zusammensetzung und die Eigenschaften der asbesthaltigen Gefahrstoffe
- Zeitraum der Arbeiten
- Ort und Art der Ausführung
- Anzahl der Arbeitskräfte
- Beschreibung des Arbeitsverfahrens
- Angaben über Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
- Maßnahmen bzw. Einrichtungen zum Schutz und zur Dekontaminierung der Arbeitskräfte die im Gefahrenbereich arbeiten
- Nachweis der vorgesehenen ordnungsgemäßen Entsorgung (Art und Ort)

Asbestsanierung kann dementsprechend nicht jeder machen. Das Unternehmen muss seine technische und personelle Kompetenz nachweisen. Das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Asbest erwerben unsere Arbeitskräfte auf staatlich anerkannten Lehrgängen.




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